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Unsere Beratung zum CE-Kennzeichen

  • Erstellung von Risikoanalysen
  • Erstellung von Risikobewertungen zu Maschinensicherheit, Niederspannung, EMV, Spielzeug, Medizinprodukte, Bauprodukte
  • Erstellung von Maßnahmenplänen zu o.g. Themen
  • Erstellung der Betriebsanleitungen für Maschinen und Anlagen
  • Erstellung des Produktordners für Medizinprodukte
  • Norm- und Patentrecherche
  • Normtechnische Betreuung von Betrieben (Werksnormung)
  • Schulung zur Selbsthilfe von Konstrukteuren

Hintergrund:

Um im europäischen Binnenmarkt gleiche Basis für alle Handelstätigkeiten zu schaffen, wurden in den EU-Verträgen Regeln festgelegt, die zum Schutz und zur Sicherheit von Benutzern von Geräten und Maschinen dienen sollen. Auf Basis dieser Regelungen sind EU-Richtlinien entstanden.

So legt die 2006/42/EG, die Richtlinie für Maschinen, fest, welche grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an Maschinen getroffen werden müssen. Außerdem wird über Flurförderfahrzeuge und Sicherheitsbauteile eine Regelung getroffen.

Die EU-Richtlinie 2006/95/EG regelt die Anforderungen an elektrische Betriebsmittel in bestimmten Spannungsgrenzen.

Die Richtlinie 2004/108/EG regelt die Störfestigkeit und Störstrahlung in Bezug auf die elektromagnetische Verträglichkeit von Maschinen, Anlagen und technischen Geräten.
Darüber hinaus gibt es weitere Richtlinien zu Druckgeräten, Medizinprodukte, Gasendverbrauchereinrichtungen, Sportbooten, Geräten in Ex-Bereichen usw. Alle diese Richtlinien basieren darauf, dass die Konformität mit den Richtlinien und den evtl. festgelegten Europäischen Normen durch das CE-Kennzeichen dargestellt wird.

Wir bieten Unternehmen an, diese Konformität für Sie vorzubereiten, in dem wir die so genannte Risiko- und Sicherheitsanalyse für die Maschinen, Anlagen und Medizinprodukten durchführen. So können Sie Konformität erklären und das CE-Kennzeichen anbringen.