Unsere Beratung zum CE-Kennzeichen
- Erstellung
von Risikoanalysen
- Erstellung von Risikobewertungen zu Maschinensicherheit,
Niederspannung, EMV, Spielzeug, Medizinprodukte, Bauprodukte
- Erstellung von Maßnahmenplänen zu o.g. Themen
- Erstellung der Betriebsanleitungen für Maschinen
und Anlagen
- Erstellung des Produktordners für Medizinprodukte
- Norm- und Patentrecherche
- Normtechnische Betreuung von Betrieben (Werksnormung)
- Schulung zur Selbsthilfe von Konstrukteuren
Hintergrund:
Um im europäischen Binnenmarkt gleiche Basis für
alle Handelstätigkeiten zu schaffen, wurden in den EU-Verträgen
Regeln festgelegt, die zum Schutz und zur Sicherheit von Benutzern
von Geräten und Maschinen dienen sollen. Auf Basis dieser
Regelungen sind EU-Richtlinien entstanden.
So legt die 2006/42/EG, die Richtlinie für Maschinen,
fest, welche grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen
an Maschinen getroffen werden müssen. Außerdem
wird über Flurförderfahrzeuge und Sicherheitsbauteile
eine Regelung getroffen.
Die EU-Richtlinie 2006/95/EG regelt die Anforderungen an elektrische
Betriebsmittel in bestimmten Spannungsgrenzen.
Die Richtlinie 2004/108/EG regelt die Störfestigkeit
und Störstrahlung in Bezug auf die elektromagnetische
Verträglichkeit von Maschinen, Anlagen und technischen
Geräten.
Darüber hinaus gibt es weitere Richtlinien zu Druckgeräten,
Medizinprodukte, Gasendverbrauchereinrichtungen, Sportbooten,
Geräten in Ex-Bereichen usw. Alle diese Richtlinien basieren
darauf, dass die Konformität mit den Richtlinien und
den evtl. festgelegten Europäischen Normen durch das
CE-Kennzeichen dargestellt wird.
Wir bieten Unternehmen an, diese Konformität für
Sie vorzubereiten, in dem wir die so genannte Risiko- und
Sicherheitsanalyse für die Maschinen, Anlagen und Medizinprodukten
durchführen. So können Sie Konformität erklären
und das CE-Kennzeichen anbringen.
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