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Beratungen zur Anlagensicherheit (Genehmigungsverfahren für technische Anlagen)

  • Betreuung und Durchführung von Genehmigungsverfahren für genehmigungsbedürftige Anlagen (BImSchG / 4. BImSchV / WHG / KrW-/AbfG etc.)
  • Beratung und Begleitung bei Umweltverträglichkeitsanalysen (UVP-Gesetz)
  • Planung von Lagereinrichtungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen wie z.B. GefStoffV, TRGS, Vbf, TRbF, VAwS etc.
  • Durchführung von Sicherheitsanalysen (§7 12. BImSchV)
  • Bereitstellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz, Abfall, Gewässerschutz
  • Kommunikation mit öffentlichen Organen, die unter anderem für Neu- und Umbauten zuständig sind, wie z.B. Bauordnungsamt, staatliches Amt für Arbeitsschutz, staatliches Amt für Umweltschutz, Feuerwehr, Berufsgenossenschaft, etc.

Hintergrund:

Durch die zunehmende Regelungswut der Europäischen Gemeinschaft wurden in den letzten Jahren viele industrielle Vorhaben genehmigungspflichtig. Oder es besteht Anzeigepflicht für bestehende Anlagen. Erfahrungsgemäß sind die Planer aus dem Bereich Bau häufig überfordert, alle notwendigen Informationen zusammeln, aufzubereiten und in Form eines prüffähigen Antrags der immissions- und wasserrechtlichen Behörde vorzulegen.

Gerade die neue Umweltverträglichkeitsanalyse erfordert hohe Sachkenntnis in verfahrenstechnischen Aspekten. Wir sind Ingenieure der Verfahrenstechnik, Elektrotechnik und des Maschinenbaus und haben so eine andere Sicht auf Ihre geplanten Vorhaben. So können wir schnell alle Rahmenbedingungen berücksichtigen und sind kompetenter Ansprechpartner bei den Behörden.