Beratungen zur Anlagensicherheit (Genehmigungsverfahren
für technische Anlagen)
- Betreuung und Durchführung von Genehmigungsverfahren
für genehmigungsbedürftige Anlagen (BImSchG / 4.
BImSchV / WHG / KrW-/AbfG etc.)
- Beratung und Begleitung bei Umweltverträglichkeitsanalysen
(UVP-Gesetz)
- Planung von Lagereinrichtungen unter Berücksichtigung
der gesetzlichen Anforderungen wie z.B. GefStoffV, TRGS,
Vbf, TRbF, VAwS etc.
- Durchführung von Sicherheitsanalysen (§7 12.
BImSchV)
- Bereitstellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz,
Abfall, Gewässerschutz
- Kommunikation mit öffentlichen Organen, die unter
anderem für Neu- und Umbauten zuständig sind,
wie z.B. Bauordnungsamt, staatliches Amt für Arbeitsschutz,
staatliches Amt für Umweltschutz, Feuerwehr, Berufsgenossenschaft,
etc.
Hintergrund:
Durch die zunehmende Regelungswut der Europäischen
Gemeinschaft wurden in den letzten Jahren viele industrielle
Vorhaben genehmigungspflichtig. Oder es besteht Anzeigepflicht
für bestehende Anlagen. Erfahrungsgemäß sind
die Planer aus dem Bereich Bau häufig überfordert,
alle notwendigen Informationen zusammeln, aufzubereiten und
in Form eines prüffähigen Antrags der immissions-
und wasserrechtlichen Behörde vorzulegen.
Gerade die neue Umweltverträglichkeitsanalyse erfordert
hohe Sachkenntnis in verfahrenstechnischen Aspekten. Wir sind
Ingenieure der Verfahrenstechnik, Elektrotechnik und des Maschinenbaus
und haben so eine andere Sicht auf Ihre geplanten Vorhaben.
So können wir schnell alle Rahmenbedingungen berücksichtigen
und sind kompetenter Ansprechpartner bei den Behörden.
|