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Allgemeine Arbeitssicherheitsberatung

  • Durchführung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen (§§5,6 ArbSchG, BetrSichV)
  • Durchführen von Messungen (Schallpegelmessung, Beleuchtungsmessung, etc.) und die Umsetzung des sich dadurch ergebenden Handlungsbedarfs
  • Ermittlung und Kennzeichnung von Gefahrenbereichen sowie Auswahl, Bestellung und Montage von Gefahren- und Hinweisschildern
  • Beratung bei (fehlenden) Maschinenschutzeinrichtungen
  • Beratung bei der Auswahl von sicherheitstechnischen Einrichtungen
  • Beratung bei der Auswahl der Körperschutzartikel sowie deren Beschaffung
  • Kommunikation mit öffentlichen Organen, die im Arbeitsschutz tätig sind wie z.B. die Berufsgenossenschaften oder das staatliche Amt für Arbeitsschutz
  • Erstellung von Flucht- und Rettungswegeplänen sowie Notfall- und Feuerwehreinsatzplänen
  • Sachkundeprüfung von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb
  • Allgemeine Beratung bei sicherheitstechnischen Fragen
  • Bereitstellung von Arbeitsmedizinern, die in Ihrem Betrieb zur Wahrnehmung der in §3 Arbeitssicherheitsgesetz bezeichneten Aufgaben eingesetzt werden können.
  • Organisation und Durchführung der erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen
  • Regelmäßige Betriebsbegehungen
  • Ergonomieschulungen
  • Motivation zum sicherheitsgerechten Verhalten
  • Unternehmensstrategien zur Steigerung und Durchsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Einflussnahme auf Fehlzeiten und Wegeunfälle
  • Teamtraining
  • Alkohol am Arbeitsplatz
  • Entwurf von Schulungs- und Unterweisungskonzepten in allen Bereichen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes wie z.B.:
    • Gefahrstoff-Schulung
    • Die Verantwortung des Managements im Bereich der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes
    • Anwenden/Umsetzen/"Leben" der Arbeitssicherheit im Betrieb

Hintergrund:

Der Gesetzgeber hat die Arbeitgeber dazu verpflichtet, durch Erfassung, Bewertung und Maßnahmenplanung die Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Dazu soll er sich einer qualifizierten Fachkraft bedienen. Wir bieten Ihnen diese Dienstleistung durch kompetente Sicherheitsingenieure an. Wir nehmen im Rahmen einer Begehung alle Risiken auf und legen mit Ihnen geeignete Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz fest. So ist es möglich, dass ..

  • Senkung der Unfallzahlen und dadurch Senkung der unfallbedingten Folgekosten (Ausfalltage, Maschinenstillstände, höhere Beiträge an die zuständige Berufsgenossenschaft, ...). Zur Zeit liegen die durchschnittlichen Kosten für einen Arbeits-Ausfalltag in der Industrie zwischen 600,- und 1000,- EUR.
  • Schaffung eines sicherheitsgerechten Arbeitsumfeldes, z.B.:
    • Optimierung der Arbeitsvorgänge im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz.
    • Optimierung der ergonomischen Bedingungen am Arbeitsplatz (ergonomische Arbeitsplatzgestaltung).
  • Motivation der Mitarbeiter zum sicherheitsbewussten und vor allem zum sicherheitsgerechten Verhalten und Handeln.
  • Optimierung des Schutzkomforts, speziell beim Umgang mit Gefahrstoffen.
  • Integrieren der Sicherheit (Arbeitssicherheit) in Produktions- und Arbeitsprozesse.
  • Optimierung und Berücksichtigung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes bei der Planung von Arbeits-/Betriebsstätten als Präventivmaßnahme.
  • Erfüllen der gesetzlichen Anforderungen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.