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29.12.2009 - Neue Maschinenrichtlinie in Kraft getreten

Risikoanalyse nach DIN EN ISO 14121-1 erforderlich

 
   

Mit dem Inkrafttreten der neuen Maschinenrichtlinie (MRL) ist eine Risikoanalyse nach DIN EN ISO 14121-1 erforderlich. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass entweder der Anhang I der MRL oder die harmonisierten Normen eingehalten werden.
Bei unvollständigen Maschinen ist eine Einbauerklärung und eine Montageanleitung erforderlich. Sonst eine Konformitätserklärung und eine Betriebsanleitung.
Es muss ein Mitarbeiter benannt werden, der die technische Dokumentation kurzfristig zusammenstellen kann.

Wir bieten Inhaus-Seminare an , um Ihnen den Prozess der Produktkonformität zu erläutern. Danach sollten Sie die Risikoanalyse selbst durchführen können. Sprechen Sie uns an, wir helfen gerne.

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